Der Bundestag hat heute [am 25.5.07] das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

kurz: es ist nur noch eine Frage der Zeit das ich erwischt werde, da der Gebrauch von beispielsweise nmap nun illegal ist.

Presseerklärung des CCC