Petition 76523: Betriebsratswahlen: Bitte Mitzeichnen

Wie berichtet, habe ich eine Petition beim Bundestag eingereicht, mit dem Ziel das Wahlverfahren für Betriebsratswahlen zu ändern.
Diese Petition befindet sich bis zum 26.3.2018 in der Mitzeichnungsphase. Ihr könnt mit einer digitalen Unterschrift meine Petition unterstützen. Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich 12 Mitzeichner.

Was müsst Ihr tun um zu helfen?
Ihr geht auf https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_02/_01/Petition_76523.nc.html und folgt den Anweisungen. (eine Registrierung ist notwendig, aber man kann so zeichnen, das die persönlichen Daten nicht öffentlich werden.)

Bitte teilt die Petition oder diesen Blogeintrag, um eine möglichst große Reichweite zu erreichen.

Was ist das Ziel?
Ich möchte erreichen, den Wählern in einer Betriebsratswahl mehr Einflußmöglichkeiten auf die Zusammensetzung des Mitbestimmungsgremiums zu geben.

Was ist schlecht an einer Listenwahl?
Eine Listenwahl findet statt, wenn mehr als eine Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl eingereicht wird. Im Gegensatz zur Personenwahl, die stattfindet wenn es nur eine Vorschlagsliste gibt und bei der Wähler soviele Stimmen hat, wie auch Plätze im Betriebsrat zu vergeben sind, hat der Wähler nur eine Stimme und kann die Reihenfolge einer Liste nicht verändern.

  • Beispiel 1: Die Kandidaten für den Betriebsrat einigen sich auf eine gemeinsame Liste um eine Personenwahl zu erreichen. Es wird ein weiterer Einpersonen-Wahlvorschlag eingereicht.
    Folge: Es gibt eine lange Liste mit vielen Personen, und einen Wahlvorschlag mit einer Person. Die vorderen Plätze der langen Liste sind auf jeden Fall gewählt, die hinteren sind draußen, die Wahl dreht sich nur noch darum ob die Einpersonenliste einen Sitz erringt oder nicht. Die Wahl wird zur Farce.
  • Beispiel 2: Es gibt mehrere Listen, die jeweilige Reihenfolge wird von den Listenführern festgelegt. Der Wähler hat damit keine Chance Kandidaten von den hinteren Plätzen in den Betriebsrat zu wählen, Kandidaten von den vorderen Plätzen nach hinten zu verschieben, oder sich geeignete Kandidaten aus mehreren Listen auszuwählen.
  • Beispiel 3: Nach derzeitiger Wahlordnung (BetrVGDV1WO §11 Abs. 2) werden pro Liste nur die beiden ersten Kandidaten jeder Liste auf dem Stimmzettel angegeben. Für den Wähler der sich erst direkt bei der Wahl in der Wahlkabine entschliesst, ist nicht ersichtlich wer hinter den beiden Listenführern noch gewählt wird.

Was macht der Vorschlag daran besser?
Mein Vorschlag erzwingt, das auch bei einem Listenwahlverfahren die Möglichkeit besteht an den gewählten Personen etwas zu ändern. Die genaue Ausgestaltung regelt eine Verordnung, die bei einem Erfolg der Petition geändert werden müsste. Denkbar wäre das Einführen von Panaschieren und Kumulieren, so wie es in einigen Bundesländern bei Kommunalwahlen seit vielen Jahren praktiziert wird. Außerdem müssen alle Kandidaten auf den Stimmzettel gedruckt werden.

Wird das Wahlverfahren dadurch nicht komplizierter?
Je nach Ausgestaltung der Wahlordnung stimmt das. Aber die Möglichkeit dem Wähler die Möglichkeit zu geben, genauer zu bestimmen, wer seine Interessen im Betriebsrat vertritt, ist höher zu bewerten,
denn im überschaubaren Bereich eines Betriebes sind viele Kandidaten dem Wähler persönlich bekannt.