Bundestags-Petition 76523: Betriebsrat: Einführung einer Personenwahl

Ich habe mich entschlossen wieder bei der anstehenden Betriebsratswahl zu kandidieren. (bei der letzten Wahl war ich hinten auf einer Vorschlagsliste, was dazu führte das ich als Nachrücker über die vier Jahre Amtszeit etwa 4-6 mal zu Betriebsratssitzungen eingeladen wurde.)

Leider hat sich im Vorfeld zu der anstehenden Wahl herausgestellt, das auch diese Wahl wieder im Listenwahlverfahren durchgeführt wird, da mehrere Vorschlagslisten eingereicht wurden.

Dieses Verfahren hat den aus meiner Sicht großen Nachteil, dass der Wähler kaum Einfluss auf die Besetzung dieses wichtigen Gremiums hat. Die abgegebenen Stimmen haben nur auf die Stärke der Vorschlagslisten Einfluss, aber die Reihenfolge innerhalb der Liste bleibt unverändert. Es gibt keine Möglichkeit einen aus Sicht des Wählers besonders geeigneten Kandidaten zu favorisieren, oder umgekehrt.

Daher habe ich mich diesmal nicht einer der anderen Vorschlagslisten angeschlossen, sondern ich habe eine eigene Vorschlagsliste mit nur einem Kandidaten eingereicht.

Außerdem habe ich eine Petition beim Bundestag zur Änderung des entscheidenden Paragraphen eingereicht:

Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) §14 Absatz 2 Satz 1 zu
ändern:
Alt: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Neu: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl.

Begründung
Bei einer Betriebsratswahl wird bei Einreichung nur einer Vorschlagsliste eine Personenwahl durchgeführt,
bei der jede(r) Wahlberechtigte soviele Stimmen vergeben kann, wie Sitze im zu wählenden Gremium zu
vergeben sind.
Bei der Einreichung von zwei oder mehr Vorschlagslisten wird eine Verhältniswahl durchgeführt, bei der nur
exakt eine Stimme an eine Liste abgeben werden darf. Der/Die Wahlberechtigte hat keine Möglichkeit die
Reihung der Liste zu beeinflussen.
Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde diese Möglichkeit geschaffen. Dieses Verfahren
(Panaschieren) wird in verschiedenen Bundesländern auf Landes- und Kommunalebene verwendet.
In der Folge der Gesetzesänderung müsste die vom zuständigen Ministerium als Verordnung festgelegte
Wahlordnung angepasst werden.