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Der Bundestag hat heute [am 25.5.07] das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.
kurz: es ist nur noch eine Frage der Zeit das ich erwischt werde, da der Gebrauch von beispielsweise nmap nun illegal ist.
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Comments
quitte (not verified) replied on Permalink
Wenn das pressrelease vom ccc so stimmt ist es eine Katastrophe. Ich würde trotzdem gerne den Gesetzestext selber lesen bevor ich meinem Abgeordneten schreibe.
Cord replied on Permalink
Erklärung des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss, der als einziger Angehöriger der Regierungskoalition gegen den Gesetzentwurf gestimmt hat. weitere Pointer zum Gesetzestext auf den Seiten der GUUG
Mario Schneider (not verified) replied on Permalink
Na toll, als alteingesessener Progger, mach ich mir nun Gedanken. Die Rechtslage in Deutschland! Immer einschneidender!